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Pressemitteilungen

19.04.2024

Ratsfraktion Bündnis Sahra Wagenknecht fordert Entlastung bei der Grundsteuer

Die Ratsfraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stellt im Haupt- und Finanzausschuss eine Anfrage zu den Folgen der Grundsteuerreform in Duisburg. 

 

Im Jahr 2019 hatte der Bundestag eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Besteuerung wegen veralteter Bewertungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft. Den Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern drohen nun mit der Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen. Auch Mieter wären davon betroffen, da die Grundsteuer umgelegt werden kann. 

 

Während bei der Umsetzung des Bundesmodells die gewerblichen Immobilienbesitzer entlastet werden, müssten Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern zukünftig deutlich höhere Grundsteuern zahlen. 

Der Gesetzgeber hat allerdings Möglichkeiten zur Anpassung des Models offengehalten. Einzelne Bundesländer haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sachsen und Saarland haben bspw. durch eine Änderung der Steuermesszahl auf Länderebene rechtzeitig eine Anpassung des Bundesmodells vorgenommen. Die schwarz-grüne Landesregierung verweist dagegen auf die Kommunen, die die Möglichkeit hätten diesen Konstruktionsfehler über eine Differenzierung der Hebesätze auf kommunaler Ebene zu beheben. 

 

Das Bündnis Sahra Wagenknecht erfragt nun, ob der Verwaltung bekannt ist, mit welcher Begründung die Landesregierung die von den Kommunen geforderte Messzahlenanpassung für das Jahr 2025 ablehnt und ob mit einer späteren Umsetzung des Modells zu rechnen ist. 

 

Von kommunaler Seite wird die Splittung der Grundsteuerhebesätze aufgrund des zu hohen bürokratischen Aufwandes, einer drohenden Klagewelle und technischer Hürden abgelehnt. Das BSW bittet in der Anfrage um nähere Erläuterung der genannten Gründe. Zusätzlich erwartet das BSW Auskunft darüber, wie die Grundsteuerreform in Duisburg umgesetzt werden soll. Das BSW erfragt konkret, ob die Stadt versuchen wird eine Differenzierung der Hebesätze zwischen gewerblichen Immobilienbesitzern und Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern ab 2025 umzusetzen.

 

Erkan Kocalar, BSW-Fraktionsvorsitzender, warnt: „Weitere Belastungen sind für die Bürger nicht mehr zumutbar. Die Preise für Lebensmittel sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Hohe Energiekosten für Strom, Heizen und Tanken und Anforderungen an die energetische Sanierung überfordern viele Hausbesitzer und Mieter. Zugleich drohen vor allem in den energieintensiven Wirtschaftsbereichen wie der Stahl- und Chemieindustrie tausende Arbeitsplätze in Duisburg wegzufallen. Kocalar fordert daher Aufklärung von der Verwaltung: „Dass die vergangene Bundesregierung aus CDU und SPD die Grundsteuerreform vermurkst hat und die schwarz-grüne Landesregierung sich aus der Verantwortung stiehlt eine Anpassung des Bundesmodells auf Landesebene vorzunehmen, ist sehr ärgerlich und verstärkt den Frust gegenüber den etablierten Parteien. Die Verunsicherung bei Eigenheimbesitzern und Mietern ist groß. Deshalb erwartet unsere Fraktion, dass die Verwaltung hier zeitnah eine Lösung präsentiert, um die drohende Kostenverschiebung von den Gewerbeimmobilien zu den Eigenheimen zu verhindern.“  

 

Ratsfraktion BSW Duisburg

 Sonnenwall 6, 47051 Duisburg

fraktion@duisburg-bsw.de

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