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Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 an den Rat der Stadt Duisburg am 25.11.2024
Der Rat möge beschließen:
1. Der Absenkung der Elternbeiträge von jeweils 10 % in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2025/2026 und 2026/2027 in den Einkommensgruppen bis 50.000 Euro, bis 62.500 Euro, bis 75.000 Euro, bis 85.000 Euro und 95.000 Euro wird zugestimmt.
2. Die Elternbeiträge bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 37.500 Euro entfallen ab dem
Kindergartenjahr 2025/2026.
Begründung:
Die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, hohe Inflationsraten und die Politik der Bundesregierung verursachen hohe finanzielle Belastungen für die Duisburgerinnen und Duisburger. Die wirtschaftlichen Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger nehmen zu. In den vergangenen Jahren haben Familien in Duisburg deutliche Kaufkraftverluste hinnehmen müssen. Die Krisen treffen die Duisburgerinnen und Duisburger in besonderem Maße, da das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte in dieser Stadt neben Gelsenkirchen das Niedrigste NRW-weit ist.
Die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflege sind in Duisburg immer noch zu hoch. Bildung ist die Voraussetzung, damit sich Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Bildung ist der Schlüssel zu Arbeit und Beruf. Deshalb sollte der Zugang zur frühkindlichen Bildung perspektivisch kostenlose sein. In den vergangenen Jahren wurde damit begonnen, die Elternbeiträge zu senken. Eine weitere Senkung der Kitagebühren ist dringend notwendig, um die Duisburger Familien zu entlasten.
Eine gute und bezahlbare Kinderbetreuung bildet eine wichtige Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine weitere Senkung der Elternbeträge steigert die Attraktivität der Stadt für junge Eltern und wirkt der Alterung in Duisburg entgegen.
Durch den Wegfall der Beitragspflicht bis zu einem Einkommen von 37.500 Euro sowie weitergehenden Absenkungen der Elternbeiträge von jeweils 10 % für die Jahre 2025/2026 und 2026/2027 entstehen Mindereinnahmen von 800.000 Euro im Jahr 2025/26 und 2.200.000 Euro im Jahr 2026/2027. Die durch die Reduzierung der Elternbeiträge entstehende Haushaltsverschlechterung kann bei den Zinsaufwendungen kompensiert werden, die um ca. 10 Millionen Euro zu hoch angesetzt sind.
Gez. Erkan Kocalar
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