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Anfrage zur Zahl von Schulpflichtigen Kindern an den Schulausschuss am 10.02.2025
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen kein Schulplatz zugewiesen werden konnte.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche haben zurzeit keinen Schulplatz? (Bitte differenziert nach Jahrgängen)
2. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche hatten zum vergleichbaren Zeitraum im vergangenen Schuljahr keinen Schulplatz? (Bitte differenziert nach Jahrgängen)
3. Wie viele Kinder und Jugendliche befinden sich zurzeit in Übergangsmaßnahmen? (Bitte um konkrete Erläuterung der Maßnahmen)
4. Was sind die Gründe, warum Kinder und Jugendliche keinen Schulplatz zugewiesen bekommen.
5. Wie lange warten die Kinder und Jugendlichen auf die Zuweisung eine Schulplatzes?
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Kindern einen Schulplatz zuzuweisen?
Gez. Martina Ammann-Hilberath
Beantwortung der Anfrage der Fraktion BSW Duisburg zur DS 25-0203 (Top 24) hier: Aktuelle Zahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ohne Schulplatz
1. Die Erfassung der Verteillistenzahlen werden grundsätzlich nach folgenden Jahrgängen gebündelt vorgenommen, weshalb eine Auswertung für jede einzelne Jahrgangsstufe nicht möglich ist.
Grundschule: 22
Jg. 5-7: 96
Jg. 8-10: 62
BK (ab 16 Jahre): 35
Gesamt: 215 (Stand: 07.02.2025)
2. Grundschule: 4
Jg. 5-7: 117
Jg. 8-10: 122
BK: 37
Gesamt: 280 (Stand: 05.02.2024)
3. Bis zum 28.02.25 werden noch Willkommenskurse, die sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen, angeboten. Die Kurse finden auf freiwilliger Basis dreimal wöchentlich, vormittags, für drei Stunden statt. Es stehen insgesamt 42 Plätze zur Verfügung, wovon Anfang Februar 16 Plätze belegt, waren. Das Angebot endet zum 28.02.25, da die Förderung ausläuft. Die Willkommenskurse ersetzen nicht den Schulbesuch.
4. Der Zuzug von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen verteilt sich nicht gleichmäßig auf das Stadtgebiet, vielfach werden je nach Anbindung an die Community Wohnorte im Norden der Stadt oder im linksrheinischen Rheinhausen aufgesucht. Hier kommt es daher zu einer erhöhten Nachfrage an entsprechenden Schulplätzen, wogegen im Süden eine zeitnähere Versorgung eher möglich ist. Gleiches gilt für die Altersstruktur, bei der es unterschiedlich lange Wartezeiten gibt. Hinzu kommt, dass der Bedarf an Alphabetisierungsplätzen in Duisburg überdurchschnittlich hoch ist.
In Duisburg sind die Schulplätze in der Erstförderung in sehr hoher Belegung und die freiwerdenden Schulplätze nach Ende der Erstförderung stehen nicht in kongruenter Passung zu den steigenden Bedarfen durch den fortwährenden Zuzug. Hinzu kommt, dass die räumlichen Kapazitäten deutlich an ihrer Grenze sind.
5. Zu Beginn des Schuljahres kann eine höhere Anzahl an Schulplätzen vergeben werden. Sind diese erschöpft, kommt es erst wieder zur Verteilung, wenn durch die Beendigung der Erstförderung Plätze frei werden. Hinzu kommt im Jahresverlauf eine ungleichmäßige Verteilung durch Zuwanderung. Die Benennung einer festen Wartedauer ist daher nicht möglich.
6. Sowohl der Schulträger als auch die Schulaufsicht befinden sich in einem regelmäßigen Austausch, um die Standortbedingungen zu erörtern und zu verbessern. Es werden sowohl Optionen für mehr Schulraum als auch zur Qualifizierung von Lehrkräften geprüft. An dieser Stelle seien auch die Orte der Erstförderung an der Gneisenaustraße – angebunden an das Landfermann-Gymnasium – und der Kranichstraße – angebunden an die Karl-Lehr-Realschule – genannt, die außerhalb des Duisburger Modells ausschließlich neu zugewanderte Kinder und Jugendliche beschulen. Für beide Standorte wurde eine Verlängerung bis 2027 beantragt.
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