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Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.09.2024
Das Angebot von E-Scootern wird weithin als innovative Ergänzung nachhaltiger Mobilität gepriesen. Wie das Bundesumweltamt allerdings berichtet, zeigen erste Studien, dass sie oft den umweltfreundlicheren Fuß- und Radverkehr ersetzen. Zudem ist die Lebensdauer der Leih-Roller überschaubar. Immer wieder kommt es zu unsachgemäßem Gebrauch von E-Scootern und in der Folge zu schweren Unfällen. Das unsachgemäße Abstellen von E-Scootern ist ein ständiges Ärgernis und birgt hohe Verletzungsgefahren für Fußgänger und Radfahrer.
Im September 2023 beschloss der Ausschuss einen Antrag, indem „im Rahmen eines Pilotprojektes Stellflächen für E-Scooter im Innenstadtbereich“ ausgewiesen werden sollen. (DS 23-0957)
In der Presse (WAZ Online vom 20.04.2024) war zu lesen, dass Gelsenkirchen E-Scooter verboten hat, da die Anbieter bestimmte Vorgaben nicht erfüllten.
Dem Verbot ging ein Rechtsstreit voraus, indem das Verwaltungsgericht zugunsten der Stadt entschieden hat.
Die Stadt Gelsenkirchen legte den Verleihern eine neue Kooperationsvereinbarung vor, in der sie sich verpflichten sollten, künftig eine sichere Identitätsfeststellung (beispielsweise über den Personalausweis oder Führerschein) für die Kunden einzurichten, um eine missbräuchliche Nutzung sanktionieren zu können.
Vor dem Hintergrund der alarmierenden Umfrage durch den Städtetag NRW bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung von Stellflächen für E-Scooter im Innenstadtbereich
2. Zieht die Verwaltung in Erwägung Forderungen nach Identitätsfeststellungen gegenüber den Verleihern einzufordern und gegebenenfalls Verbote wie in Gelsenkirchen auszusprechen?
Gez. Salih Öztürk
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